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3. Umgang mit städtischen Flächen

Baustelle mit Schaufel

3. Umgang mit städtischen Flächen

1. Optimierung der kommunalen Bodenbevorratung

Übergeordnetes wohnungspolitisches Ziel

  • Intensivierter Flächenankauf zur verbesserten Steuerung und Vorhaltung für besondere Wohnbedarfe

Ziele der Maßnahme

  • Größere Steuerungsmöglichkeit für die Stadt Bochum, den Wohnungsmarkt zu beeinflussen 

 

  • Realisierung wohnungspolitischer Ziele (z.B. Forcierung des Wohnungsbaus für bestimmte Zielgruppen) 

Inhalte / Instrumente

  • Verstärkter Flächenankauf durch die Stadt Bochum: Eine Intensivierung des Flächenankaufs könnte angesichts der aktuellen Rahmenbedingungen gerade in kurzfristiger Perspektive eine gute Option darstellen. Möglicherweise setzt sich die Preisentwicklung bei Baugrundstücken aufgrund der derzeit schwierigen Rahmenbedingungen für Wohnungsbauprojekte nicht weiter in so dynamischem Maße wie in der jüngeren Vergangenheit fort. Dann sollte die Stadt Bochum versuchen, möglichst viele für den Wohnungsbau geeignete Flächen zu erwerben. Wenn es gelingt, dass die Stadt Bochum mehr Flächen in ihr Eigentum bekommt, dann steigt damit auch das Potenzial für geförderten Mietwohnungsbau, weil die Quote auf städtischen Flächen höher ist als auf privaten Flächen. Insofern hat ein verstärkter Flächenankauf auch den positiven Effekt einer Stärkung des geförderten Wohnungsbaus. 

 

  • Im Kontext der Aufstellung des Innenentwicklungsprogramms (vgl. Kapitel 6.4.1) sowie der Prüfung einer Eignung für seniorengerechtes Wohnen (vgl. Kapitel 6.2.1) könnten einige der identifizierten Flächen interessant für einen Erwerb sein, um sicherzustellen, dass dort beispielsweise barrierefreier Wohnraum für ältere Haushalte entsteht. Zu prüfen wäre im Falle eines Flächenankaufs seitens der Stadt Bochum eine bevorzugte Vergabe im Erbbaurecht zugunsten langfristiger Steuerungsmöglichkeiten insbesondere für Flächen in Zentren bzw. in Zentrumsnähe. 

 

  • Vorkaufssatzung (§25 BauGB): Dieses Instrument flankiert die kommunale Ankaufspolitik der Stadt Bochum. Es kann für brachliegende Grundstücke im Geltungsbereich eines Bebauungsplans  sowie für unbebaute oder brachliegende Grundstücke in §34er-Gebieten angewendet und immer dann genutzt werden, wenn ein wirksamer Kaufvertrag zwischen einem Grundstücksverkäufer und einem -käufer abgeschlossen wurde. Es besteht die Möglichkeit, mit dem Grundstücksverkäufer eine Abwendungsvereinbarung zu schließen, in der eine Bauverpflichtung geregelt ist. Dabei können Bindungen für den sozialen Wohnungsbau nicht von der Stadt verlangt werden. Mitunter führt bereits die Einführung einer Vorkaufssatzung dazu, dass direkte Verkaufsangebote an die Stadt gerichtet werden. Der Rat der Stadt Bochum hat den Erlass einer Vorkaufssatzung für das gesamte Stadtgebiet am 2. November 2023 beschlossen.  

 

  • Bewährt hat sich in Bochum die Vergabe städtischer Liegenschaften mittels Konzeptvergabe, in Bochum bezeichnet als ‘Bestgebotsverfahren’. Bei der Vergabe kommunaler Grundstücke mittels Bestgebotsverfahren bekommt nicht der Höchstbietende den Zuschlag, sondern der Bewerber, der das beste Konzept entsprechend den Zielvorstellungen der Stadt Bochum entwirft. In den vergangenen Jahren hat die Stadt Bochum vielfältige Erfahrungen mit der Vergabe von Grundstücken mittels dieses Verfahrens sammeln können. Das Bestgebotsverfahren wird derzeit modifiziert, unter anderem um die Bewertungskriterien für Interessenten noch transparenter zu machen und die Prüfung und Bewertung durch eine verbesserte Vergleichbarkeit der Konzepte zu vereinfachen. 

 

  • Verstärkte Vergabe städtischen Baulands an Genossenschaften/Wohnprojekte/gemeinwohlorientierte Bauträger: Diese Akteure kamen in den letzten Jahren aufgrund der starken Konkurrenzen auf dem Immobilienmarkt und der hohen Grundstückspreise selten bei der Veräußerung von in privatem Eigentum befindlichen Grundstücken zum Zug. Gerade diese Akteure können aber wichtige Beiträge mit entsprechend ausgestalteten Projekten leisten, auch zur Diversifizierung des Wohnangebotes in der Stadt Bochum. Im Rahmen der Vergabe städtischer Grundstücke an diese Akteure kann die Stadt Bochum auch gezielt wohnungspolitische Ziele realisieren (vgl. Kapitel 6.5).

Nächste Schritte

  • Aufstellung eines Kriterienkataloges, welche Flächen prinzipiell interessant für einen Ankauf sind

 

  • Entscheidung über erforderliche Mittel für den Flächenankauf im städtischen Budget 

Beteiligte

  • Stadt Bochum (federführend: Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster, weitere: Amt für Stadtplanung und Wohnen) 

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