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1. Kostengünstiges Wohnen

Mehrfamilienhäuser

1. Kostengünstiges Wohnen

1. Mehr geförderter Wohnungsbau

Übergeordnetes wohnungspolitisches Ziel

  • Stärkung und Entwicklung des preisgünstigen Wohnungsangebotes in Bochum

Ziele der Maßnahme

  • Dämpfung des Abschmelzens des geförderten Wohnungsbestandes durch neue Mietpreis- und Belegungsbindungen im Neubau und Bestand.

  

  • Möglichst 300 bewilligte geförderte WE pro Jahr durch Neubauten und durch zusätzliche Bindungen im Bestand. Da die wohnungswirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu einem erwartbaren Einbruch der Bautätigkeit führen werden und eine modifizierte Quote (s.u.) zudem nur auf Projekte in frühem Planungsstadium angewendet werden kann, ist darauf hinzuarbeiten, diesen Zielwert 2028 zu erreichen. 

 

  • Sicherung des Ausbaus barrierefreien und bezahlbaren Wohnraums mittels Neubau einerseits sowie geförderten Abbau von Barrieren zur Herstellung barrierearmen Wohnraums im Bestand andererseits, in Anbetracht des sich fortsetzenden demografischen Wandels.

 

  • Ergänzend sollte versucht werden, zum Erhalt preisgünstigen Wohnraums die bestehenden Bindungen weitgehend zu verlängern.  

Inhalte / Instrumente

  • Quotierung: Die Bochumer Quotierung sollte bei privaten Flächen, für welche die Stadt Baurecht schafft, von mindestens 20 % auf 30 % und bei städtischen Flächen von mindestens 30 % auf 40 % erhöht werden. Maßstab sollte weiterhin die entstehende Geschossfläche sein. Die genannten Anteilswerte sind weiterhin Mindestwerte, die per politischem Einzelbeschluss angepasst werden können, sollte dies aus stadtplanerischen Gründen geboten sein. Für städtische Flächen soll künftig ebenfalls die Bagatellgrenze gelten, sofern auf der betreffenden Fläche ausschließlich Eigentumsformen realisiert werden. Es wird eine Neufassung vorgeschlagen, die in diesem Dokument nachzulesen ist: Quotierung des geförderten Wohnungsbaus 

 

  • Über die Baulandmobilisierungsverordnung hat die Stadt Bochum die Möglichkeit, gemäß § 31 Abs. 3 BauGB vereinfacht Befreiungen zum Zwecke der (ergänzenden) Neuschaffung von Wohnraum zu erteilen. Die Herstellung geförderten Wohnungsbaus ist auch in bestehenden Wohnquartieren eine wichtige Aufgabe, um Mischung zu befördern und Verdrängung zu verhindern. Die Stadt Bochum sollte erwägen, auch in diesen Fällen die anteilige Realisierung geförderten Wohnraums einzufordern. In der Stadt Düsseldorf wurde dazu ein entsprechender Ratsbeschluss gefasst. Für die Bochumer Quotierungsregelung wird dementsprechend eine Ergänzung vorgeschlagen, die ebenfalls in der PDF-Datei nachzulesen ist.

 

  • Als ergänzendes Instrument aus dem neuen Baulandmobilisierungsgesetz können sektorale Bebauungspläne zur Sicherung des Neubaus geförderter Wohnungen im unbeplanten Innenbereich erprobt werden. Dieses neue Instrument soll es gerade auf Grundstücken im unbeplanten Innenbereich (nach §34 BauGB), auf denen die Bochumer Quotierung nicht greift, ermöglichen, den Bau von gefördertem Wohnraum festzusetzen. Im Baulandmobilisierungsgesetz ist der sektorale Bebauungsplan bislang zeitlich beschränkt. Das Aufstellungsverfahren ist bis zum 31.12.2024 einzuleiten und die Satzung bis zum 31.12.2026 zu beschließen. Der Koalitionsvertrag sieht aber eine Entfristung vor.

 

  • Ebenfalls ein Instrument der Landeswohnraumförderung ist der Kauf von Belegungsrechten für frei finanzierte Wohnungen. Hiervon hat die VBW im Jahr 2023 für 474 Wohnungen in ihrem Bestand Gebrauch gemacht (siehe auch Kapitel 5.1).

 

  • Die Stadt Bochum sollte die bewährte Beratung von Investoren für geförderten Wohnungsbau fortsetzen und dabei – wie schon in der Vergangenheit – auch versuchen, potenzielle Bauherren zu aktvieren, geförderte Wohnungen auch auf Grundstücken im unbeplanten Innenbereich zu errichten, für welche Baurecht besteht (§34 BauGB) und die Quotierung keine Anwendung finden kann.

Nächste Schritte

  • Beschlussfassung zur Modifizierung der Quotierung

 

  • Fortsetzung und Intensivierung der Beratung und aktiven Ansprache von Investoren für geförderten Wohnungsbau (inkl. Modernisierungen, Erwerb von Belegungsrechten) 

 

  • Prüfung der Nutzung des Instruments des sektoralen Bebauungsplans (u.a. Austausch mit der Stadt München) 

Beteiligte

  • Stadt Bochum (federführend: Amt für Stadtplanung und Wohnen, weitere: Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster) 

 

  • NRW.BANK 

 

  • Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, sonstige Vermietende, Bauträger

2. Neubaukosten senken

Übergeordnetes wohnungspolitisches Ziel 

 

  • Stärkung und Entwicklung des preisgünstigen Wohnungsangebotes in Bochum Ziel der Maßnahme

 

  • Wohnungsbau ist teuer. Daher sollen Lösungsansätze erarbeitet werden, die Möglichkeiten aufzeigen, wie Wohnungsbau in Bochum günstiger werden kann 

Inhalte / Instrumente

  • Serielles Bauen / Modulares Bauen: Hier gibt es bundesweit gute Beispiele. So hat z.B. der GdW als Dachverband von kommunalen und privaten Wohnungsunternehmen sowie Wohnungsgenossenschaften einen Katalog für Typenhäuser erarbeitet. Im Förderprogramm Variowohnen (Zukunft Bau Initiative des Bundes) wurden gute Beispiele untersucht, die auch unter der Prämisse von bezahlbarem Wohnen ausgewählt wurden. 

 

  • Neuer Gebäudetyp E: Nach dem aktuellen Vorschlag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen im Rahmen des Bau-Turbos ist die Einführung eines Gebäudetyps E vorgesehen. Ziel ist es, einfacher und schneller zu bauen. Hiermit sollen die Akteure ermutigt werden, kreativ und kostengünstig zu planen und zu bauen. Der Bund legt hierfür eine „Leitlinie und Prozessempfehlung Gebäudetyp E" vor.  

 

  • Genehmigungsdauern/-verfahren: Die Genehmigung von Wohnungsbauvorhaben oder auch Umbauvorhaben kann einen langen Zeitraum in Anspruch nehmen. Je länger dieser Zeitraum ist, desto teurer werden Bauvorhaben auch für Investoren. Ein besonderes Augenmerk ist dabei auf die Phase von der Einreichung des Bauantrags durch den Vorhabenträger bis zur Anerkennung der Vollständigkeit des Bauantrags zu richten. Gerade in dieser Phase kommt es mitunter zu erheblichen Verzögerungen. Hier sind die Gründe herauszuarbeiten und Lösungsansätze zu finden.

 

  • Stellplatzregelung: Die Schaffung von Stellplätzen kostet viel Geld im Rahmen der Erstellung eines Wohnungsbauprojektes. Die bestehende Stellplatzsatzung der Stadt Bochum ist im Juli 2022 in Kraft getreten. Sie sollte, nebst darüber hinausgehenden projektbezogenen Auflagen bspw. mit Blick auf Tiefgaragen, im Austausch mit den im Neubau aktiven Akteurinnen und Akteuren der Bochumer Allianz für Wohnen evaluiert werden. Dies soll planmäßig nach dreijähriger Pilotphase stattfinden. In diesem Kontext kann auch die mit dem Bau-Turbo des Bundes vorgeschlagene Vereinfachung der Stellplatzanforderungen bei Umbauten und Aufstockungen thematisiert werden. 

Nächste Schritte

  • Recherche und systematische Auswertung von Untersuchungen zu den o.g. Themen mit Implikationen für Bochum 

 

  • Diskussion der Erkenntnisse mit für die Themen relevanten Bochumer Wohnungsmarktakteuren im Hinblick auf Umsetzbarkeiten (z.B. im Rahmen eines Workshops) 

 

  • Ableitung von Empfehlungen und Diskussion der Vorschläge im Rahmen der Allianz für Wohnen  

Beteiligte

  • Stadt Bochum (alle für die betreffenden Themen relevanten Ämter, insbesondere Bauordnungsamt, Amt für Stadtplanung und Wohnen) 

 

  • Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Bauträger  

 

  • Allianz für Wohnen Bochum 

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