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2. Seniorengerechtes und inklusives Wohnen

Ältere Menschen mit Gehhilfe

2. Seniorengerechtes und inklusives Wohnen

1. Identifizierung von Wohnbauflächen für seniorengerechtes Wohnen

Übergeordnetes wohnungspolitisches Ziel

  • Verbesserung des Bochumer Wohnungsangebots für ältere Haushalte

Ziel der Maßnahme

  • Wohnbaupotenziale sollen im Hinblick auf ihre Eignungen für seniorengerechtes Wohnen geprüft werden. Zunächst sollen Flächen in der Innenstadt und der Nähe von Stadtteilzentren untersucht werden. 

 

  • Im Fokus steht die Erstellung barrierefreier Wohnangebote für die Zielgruppe älterer Single- und Paarhaushalte, da diesbezüglich aufgrund des Voranschreitens des demografischen Wandels hohe Bedarfe bestehen und der Abbau von Barrieren im Bestand häufig an Grenzen stößt.

Inhalte / Instrumente

  • Angesichts der Anforderungen älterer Haushalte an den Wohnstandort (vgl. Kapitel 4.3.3, sowohl in der Nähe des bisherigen Wohnstandortes als auch an zentralen Standorten) wären in erster Linie Flächen in der Nähe von Stadtteilzentren, aber auch in der Bochumer Innenstadt auf ihre Eignung für seniorengerechtes Wohnen zu untersuchen. Grundlage sind Grundstücke des Wohnbauflächenprogramms und des Innentwicklungsprogramms (vgl. Maßnahme „Fortführung des Wohnbauflächenprogramms in Kapitel 6.6.1 und Maßnahme „Aufstellung eines Innenentwicklungsprogramms“ in Kapitel 6.4.1).  

 

  • Angesichts der zukünftig noch stärker werdenden Nachfrage nach Betreutem Wohnen / Wohnen mit Service und schon heute fehlenden Angeboten geht es auch um das Finden geeigneter Standorte für Betreutes Wohnen. Unter Betreutem Wohnen wird hier mindestens eine eigenständige Einrichtung mit eigenem sozialen/pflegerischen Dienst verstanden (in Abgrenzung zu lediglich altersgerechten Wohnungen, die nur zeitweise mit einem sozialen/pflegerischen Dienst versorgt sind). Neben den zu berücksichtigenden Standortfaktoren für Bewohner von Betreutem Wohnen (nach einer Befragung sind v.a. wichtig: ruhige Wohnlage, Nähe zu Arzt/Apotheke/Einkaufsmöglichkeiten und Grünanlagen, weniger wichtig ist z.B. eine geschäftige Wohnanlage) sind für einen wirtschaftlichen Betrieb notwendige Anforderungen bei der Flächensuche zu berücksichtigen, d.h. auch eine erforderliche Mindestgröße von Grundstücken (um die 50 Wohnungen als Untergrenze). Aufgrund der Heterogenität der Zielgruppe ist ein stark diversifiziertes Angebot anzuraten. Die Spannbreite sollte in einer Großstadt von bezahlbarem Wohnen für Seniorinnen und Senioren mit kleiner Rente bis hin zu exklusiven Wohnangeboten mit einem 24-Stunden-Concierge-Service (ähnlich einem Hotel) reichen.  

 

  • An Standorten mit einem ausreichenden Bewohnerpotenzial in „Pantoffelnähe“ kann über die Schaffung eines Quartierspflegekerns nachgedacht werden. Das ist ein umfangreicheres Angebot in einer Mischung aus den Bausteinen barrierefreie/-arme Wohnungen, Servicestützpunkt, Pflegewohnungen, ambulant betreute Wohngemeinschaften, Pflegegästewohnungen, Nachbarschaftscafé und Tagespflegeeinrichtung.

 

  • Ein Teil der älteren Haushalte sucht nach einer altersgerechten Wohnung bevorzugt im unmittelbaren Umfeld des bisherigen Wohnstandortes. Hier handelt es sich z.B. um ‚junge Alte‘ (best ager), die sich nach dem Auszug der Kinder kleiner setzen wollen, jedoch vorsorgend für das Alter eine seniorengerechte und komfortable Wohnung nachfragen. Daher ist die Schaffung entsprechender Wohnangebote nicht allein auf Standorte in Zentren bzw. unmittelbarer Zentrumsnähe zu beschränken. Ist ein Neubauquartier z.B. in einem homogenen Einfamilienhausgebiet in Planung, wo bislang wenige barrierefreie Wohnraumangebote bestehen/geschaffen wurden, kann es Sinn machen, dort gezielt auch Miet- und/oder Eigentumswohnungen für diese Zielgruppe zu planen. So kann der Generationenwechsel befördert werden, indem durch Umzug in das neu geschaffene Wohnungsangebot Bestands-Eigenheime (oder auch große Etagenwohnungen) für Familien mit Kindern frei werden.  

 

  • Parallel sind in Hinsicht auf den Abbau von Barrieren im Bestand nach wie vor große Anstrengungen notwendig, um das Angebot an barrierearmem Wohnraum auszubauen. Hier stehen neben den Wohnungsunternehmen und -genossenschaften auch die privaten Klein- und Einzeleigentümer*innen im Fokus.  

Nächste Schritte

  • Festlegung der Kriterien für die Suche nach geeigneten Flächen (Standortanforderungen einerseits, Anteil älterer Menschen in der Umgebung andererseits), ggf. mit Unterstützung von relevanten Wohnungsmarktakteuren.  

 

  • Prüfen der Flächen aus dem Wohnbauflächenprogramm und dem Innenentwicklungsprogramm im Hinblick auf ihre Eignung für seniorengerechtes Wohnen anhand der o.g. Kriterien.

Beteiligte

  • Stadt Bochum (federführend: Amt für Stadtplanung und Wohnen, weitere: Stabsstelle Leben im Alter, Inklusionsbeauftragte, Amt für Soziales, Amt für Liegenschaften, Geoinformation und Kataster) 

 

  • Ggf. Wohnungsmarktakteure (Abfrage von Standortkriterien für Senioren sowie Wissen über kleinräumige Bedarfslagen) 

 

  • ggf. Wohlfahrtsverbände (vgl. auch Maßnahme „Förderung inklusiver Wohnungsbauprojekte“ in Kapitel 0)

3. Handlungsfeldübergreifende Maßnahme: Untersuchung und Konzept: Leben im Alter in Bochum

Inhalte / Instrumente

  • Die Stadt Bochum hat sich zum Ziel gesetzt, das Leben im Alter als ein methodisches Querschnittziel interdisziplinär und themenübergreifend mit allen Fachaufgaben der Verwaltung zu verzahnen. Hierzu gehören die Bereiche Wohnen, öffentlicher Personennahverkehr, Bildung, Gesundheit, Sicherheit und Bürgerbeteiligung. Es wird eine Berichterstattung zur Lebenssituation der älteren Menschen in Bochum erarbeitet, welche u.a. auf grundsätzliche Bedarfe im Bereich Wohnen eingeht. Darauf aufbauend ist die Aufstellung eines Handlungskonzeptes für eine seniorengerechte Stadt geplant. Aus den identifizierten Handlungsbedarfen, u.a. zur Verbesserung der Wohnsituation im Alter in Bochum, sollen im Handlungskonzept für eine seniorengerechte Stadt Projekte und Maßnahmen abgeleitet werden.

Federführung

  • Stabsstelle Leben im Alter 

Zeit

  • Laufend: Analysen im Kontext der Berichterstattung zur Lebenssituation älterer Menschen in Bochum, geplante Veröffentlichung Ende 2024  

 

  • Geplant: Aufstellung eines Handlungskonzeptes für eine seniorengerechte Stadt, geplante Veröffentlichung in 2025

2. Förderung inklusiver Wohnungsbauprojekte

Übergeordnetes wohnungspolitisches Ziel

  • Förderung des Wohnens von Menschen mit und ohne Behinderung unter einem Dach bzw. in einem Quartier

Ziel der Maßnahme

  • Es sollen modellhafte Konzepte für Wohnungsbauprojekte für Menschen mit Behinderung und ohne Behinderung entwickelt und in die Umsetzung geführt werden.

 

  • Im Fokus steht auch in diesem Kontext der Ausbau barrierefreier Wohnangebote, wenngleich je nach konkreter Zielgruppe zusätzliche spezielle Bedarfe bestehen können (bezogen auf Wohnraum und Wohngebäude, Wohnumfeld, wohnungsnahe Unterstützungsleistungen u.a.).

Inhalte / Instrumente

  • Die Stadt Bochum möchte den Begriff des ‚inklusiven Wohnens‘ breit definieren: Gemeint sind sowohl physische als auch psychische Behinderungen. Die individuellen Bedarfe können sich somit – je nach Art der Behinderung – sehr unterschiedlich darstellen. Um Quartiere für möglichst viele Zielgruppen attraktiv zu machen, stellt eine (so weit wie möglich umsetzbare) barrierefreie Gestaltung ein wichtiges zu erfüllendes (Grund-)Kriterium dar.

  

  • Insbesondere im Bereich der gemeinschaftlichen Wohnformen (vgl. auch Kapitel 5.5) gibt es eine Bandbreite von inklusiven Wohnprojekten. Nach Information des WOHN:SINN e.V. sind “in den letzten Jahren (…) die unterschiedlichsten inklusiven Wohnformen in Deutschland entstanden: Es gibt Wohngemeinschaften, Haus- und Hofgemeinschaften und sogar große Quartiersprojekte (…) Vielfach unterstützen Studierende ihre Mitbewohner:innen oder Nachbar:innen stundenweise im Alltag – und wohnen dafür praktisch mietfrei oder mit einem regelmäßigen Einkommen aus der Assistenztätigkeit. Die Projekte sind sowohl im Bestand als auch im Neubau entstanden bzw. befinden sich in der Realisierung.

 

  • Bei inklusiven Wohnungsbauprojekten ist es wichtig, diese entlang von Erfolgsfaktoren zu konzipieren. In einer aktuellen Studie zu Gelingensbedingungen von inklusiven Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften werden verschiedene Erfolgsfaktoren genannt. Die räumliche Ausstattung ist besonders wichtig. Essenziell sind sowohl Gemeinschaftsräume, um Begegnungsmöglichkeiten zu schaffen, als auch Rückzugsmöglichkeiten für die einzelnen Bewohner. Zudem ist von Bedeutung, dass die Gemeinschaft gelebt wird, wofür die Beschäftigung einer pädagogischen Fachkraft erforderlich ist.

   

  • Inklusive Wohnungsbauprojekte können nicht „von oben“ geplant werden. Wie die aktuelle Studie zu Gelingensbedingungen von inklusiven Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften in Deutschland zeigt, ist es wichtig, die in der Stadt Bochum vorhandenen Impulse von potenziellen zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern mit Unterstützungsbedarf und deren Angehörigen zu identifizieren und in Kooperation mit den relevanten Akteuren in die Realisierung von inklusiven Wohnprojekten zu überführen. Die Studie zeigt auch, dass es drei bis fünf Jahre dauert von der ersten Idee der Interessenten/Angehörigen bis zur Gründung einer Wohngemeinschaft. Das dürfte auch in Bochum ein zu erwartender Zeitraum sein.

 

  • Bei der Suche nach Flächen für inklusive Wohnungsbauprojekte sind verschiedene Faktoren zu berücksichtigen. Einen Hinweis auf die Standortanforderungen geben die Wohnraumförderbestimmungen des Landes NRW. Danach sind Grundstücke und Gebäude für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassenden Leistungsangebot mit guter Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr und in der Regel in zentraler Ortslage zu planen und zu errichten. Am selben Standort oder in der näheren Umgebung soll kein weiterer Wohnraum für Menschen mit Behinderungen vorhanden oder in Planung sein, da eine räumliche Konzentration von Menschen mit Behinderung angesichts des Inklusionsgedankens vermieden werden soll. In einer aktuellen bundesweiten Untersuchung zu Erfolgsfaktoren von inklusiven Wohnformen bzw. Wohngemeinschaften wird eine zentrale Lage mit einer guten Infrastruktur (Nähe zu Ärzten, therapeutischer Versorgung und Supermärkten, selbstständige Nutzung des ÖPNV) sowie dem Potenzial zur Einbindung in den Sozialraum als ein wichtiges Standortkriterium angesehen. „Über diese Möglichkeiten der Teilhabe am Sozialleben und die Einbindung in den öffentlichen Raum, werden Begegnungen über die eigene Wohngemeinschaft hinaus ermöglicht.“

 

  • Die Landeswohnraumförderung NRW stellt Fördermittel für die Wohnraumschaffung für Menschen mit Behinderung in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot zur Verfügung. Jede geförderte Einrichtung darf höchstens 24 Wohnplätze zuzüglich 4 Wohnplätze für die Nutzung in Krisensituationen oder für die kurzzeitige Unterbringung von Menschen mit Behinderungen umfassen.

Nächste Schritte

  • Im Austausch mit sozialen Trägern sollten zunächst die Bedarfe und Potenziale in Bochum, mögliche Partner zur Initiierung von Projekten sowie mögliche Förderansätze eruiert werden: 

 

  • Vernetzung der Stadt Bochum mit Vereinen und Akteuren im Bereich von Menschen mit Behinderungen und deren Angehörigen sowie mit Wohlfahrtsverbänden 

 

  • Einbeziehung der Wohnungswirtschaft (Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Bauträger) und Mobilisierung von deren Bereitschaft, inklusive Wohnungsbauprojekte umzusetzen 

 

  • Ggf. Austausch auf regionaler und bundesweiter Ebene, u.a. zur Prüfung möglicher Förderzugänge  

 

  • Begleitung der Konzeption eines weiteren inklusiven Wohnungsbauprojektes für Bochum (im ersten Schritt und dann regelmäßig) 

Beteiligte

  • Stadt Bochum (federführend: Amt für Stadtplanung und Wohnen in enger Abstimmung mit Inklusionsbeauftragter, weitere: Amt für Soziales, Amt für Liegenschaften, Geoinformation und Kataster) 

 

  • Menschen mit Behinderungen (im Falle psychischer Behinderung ggf. auch deren Angehörige) 

 

  • Wohlfahrtsverbände 

 

  • Akteure der Wohnungswirtschaft (Wohnungsunternehmen und -genossenschaften, Bauträger) 

 

  • Landeswohnraumförderung (NRW.BANK) 

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